Compliance

 

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt

Unter dem Dach der Aschendorff GmbH & Co. KG sind die Unternehmensgruppen Aschendorff und Westfalen-Blatt sowie die Verlag J. Fleißig GmbH & Co. KG Anbieter von Medien in Münster, dem Münsterland, Bielefeld sowie der Region Ostwestfalen-Lippe. Kernkompetenz und Ursprung des traditionsreichen Unternehmens ist das gedruckte Wort: Mit den Tageszeitungstiteln der Zeitungsgruppe Münster - den „Westfälische Nachrichten“ und der „Münstersche Zeitung“ - verfügt Aschendorff über die auflagenstärksten Tageszeitungen und mit www.wn.de und www.muensterschezeitung.de über die reichweitenstärksten Nachrichtenportale im Münsterland. In der Region Ostwestfalen-Lippe sind die Tageszeitungstitel „Westfalen-Blatt“ und „Westfälisches Volksblatt“ sowie das Nachrichtenportal www.westfalen-blatt.de der Unternehmensgruppe Westfalen-Blatt als auflagen- bzw. reichweitenstarke Medien zu nennen. In Coesfeld und Umgebung gibt die Verlag J. Fleißig GmbH & Co. KG (nachfolgend Verlag J. Fleißig) die marktführende Zeitung „Allgemeine Zeitung“ heraus. 

Zudem verfügt die Unternehmensgruppe mit der Aschendorff Logistik GmbH & Co. KG über ein leistungsstarkes Zustellunternehmen, welches sowohl eigene Produkte als auch Fremdprodukte als Dienstleister für Dritte zustellt. 

Unternehmerische Verantwortung und Integrität sind feste Bestandteile der Unternehmenskultur in den beiden Unternehmensgruppen. Unser Anspruch ist es, unter Einhaltung aller internen und externen Regeln geschäftlich erfolgreich zu sein. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen zwischen unseren Mitarbeitern und zu unseren Geschäftspartnern ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir dulden keine Gesetzesverstöße und tolerieren weder Belästigung noch Diskriminierung.

Insofern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt und zur Verantwortung für unsere Liefer- und Wertschöpfungskette bekennen. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in unseren globalen Lieferketten zu achten und bestmöglich dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen und Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen.

1. Standards und Richtlinien

Wir, die Aschendorff GmbH & Co. KG und alle in den Unternehmensteilen Teilkonzernen Aschendorff Medien und Westfalen-Blatt sowie Verlag J. Fleißig versammelten Unternehmen (im Folgenden für alle „Unternehmensgruppe Aschendorff“), bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Referenzinstrumente und stützen unsere Grundsatzerklärung insbesondere auf 
• Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 
• Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen 
• Die grundlegenden Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards 
• Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 
• Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen 
• Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 
• Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheit 
• Übereinkommen von Minamata über Quecksilber 
• Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe 1 Das Baseler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle

Die vorgenannten Rechte und Prinzipien stehen allen Menschen gleichermaßen zu. Wir als Unternehmen haben die Verantwortung, die von den Staaten geschützten Menschen- und Umweltrechte jederzeit zu achten. 

Dafür nehmen wir unsere Mitarbeiter und Vertragspartner in die Pflicht, um negative Auswirkungen unserer Geschäfte auf andere Menschen oder die Umwelt zu minimieren. Wir sind uns unserer diesbezüglichen Verantwortung bewusst und nehmen sie ernst.

2. Geltungsbereich

Diese Grundsatzerklärung gilt für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen. Hiermit verpflichten wir sie, sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten jederzeit angemessen und rechtmäßig zu verhalten. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie sich entsprechend zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und unsere Erwartungen und Standards an ihre eigenen Lieferanten und Geschäftspartner weitergeben. Sie sollen jederzeit ethisch einwandfrei agieren und mit Integrität handeln.

3. Relevante Menschenrechtsthemen

Die Unternehmensgruppe Aschendorff stellt sich gegen jegliche Missachtung international anerkannter Menschenrechte und Arbeitsbedingungen. 
Dies betrifft insbesondere folgende Themen: 
• Verbot von Kinderarbeit 
• Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit 
• Verbot der Diskriminierung 
• Angemessene Vergütung der Arbeitsleistung 
• Wahrung der Arbeitsrechte und Arbeitssicherheit 
• Wahrung des Rechts auf Bildung einer Koalition, Vereinigung und Kollektivhandlungen 
• Rechtmäßiger Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften 
• Wahrung von Landrechten

4. Verantwortlichkeiten

Die Achtung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rechte ist ein fortlaufender Prozess. Die Umsetzung von Maßnahmen unterliegt dabei einer stetigen .berprüfung sowie Weiterentwicklung, die in Abhängigkeit mit den sich ändernden Bedingungen, aber auch unserer Geschäftsaktivität steht. Insofern ist es wichtig und unerlässlich, dass die Wahrnehmung und Einhaltung aller menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von der obersten Stelle in der Unternehmensgruppe Aschendorff verantwortet wird. Deshalb liegt die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung zunächst bei der Gesch.ftsführung. Diese bezieht jedoch auch die einzelnen Bereichsleiter in die permanente und dauerhafte .berprüfung mit ein. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich in der Unternehmensgruppe Aschendorff sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung bewusst ist. Darüber hinaus hat die Unternehmensgruppe Aschendorff die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten (csr@aschendorff.de) geschaffen, welche das Risikomanagement im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überwacht und die operative Umsetzung durch Koordinierung und Überwachungsaktivitäten sicherstellt. Der Menschenrechtsbeauftragte berichtet mindestens einmal jährlich an die Geschäftsführung.

5. Risikoanalyse

Ohne eine zuverlässige und ausgereifte Risikoanalyse ist eine Kenntnis von potenziell und/oder tatsächlich nachteiligen menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen nicht möglich. Wir führen deshalb regelmäßige und angemessene Sorgfaltspflichtenprüfungen durch und haben Prozesse etabliert, mit denen es uns möglich ist, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivitäten und unserer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten, zu priorisieren und schließlich über die Adressierung an die richtige Stelle zu beheben. Zu diesem Zweck werden alle Lieferketten immer wieder aufs Neue überprüft und die Ergebnisse entsprechend dokumentiert. Sollten in diesem Zusammenhang Probleme oder erhöhte Risiken festgestellt werden, werden wir automatisch weitere Maßnahmen anstoßen. 

Im Rahmen unserer Risikomanagementprozesse greifen wir im Übrigen nicht nur auf eigene Erkenntnisse zurück, sondern berücksichtigen auch Beschwerden sowie Kritik Dritter.

6. Präventionsmaßnahmen

Um unserer Verantwortung zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen gerecht zu werden, haben wir verschiedene Präventionsmaßnahmen etabliert. So wird diese Grundsatzerklärung regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um auf geänderte Bedürfnisse reagieren zu können. Zudem werden wir diese Grundsatzerklärung sowie die dahinterstehenden Gedanken regelmäßig sowohl intern gegenüber unseren Mitarbeitern als auch extern gegenüber unseren Partnern und Lieferanten kommunizieren. Zudem werden wir die relevanten Personengruppen sensibilisieren und informieren. Wir bieten unseren Mitarbeitern und Partnern bei Bedarf spezielle Schulungen zu Menschenrechtsthemen an.

7. Beschwerdeverfahren

Ein angemessenes und wirksames Beschwerdeverfahren ist elementarer Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung bereits im Vorhinein zu verhindern oder, um im Nachhinein kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Die Unternehmensgruppe Aschendorff nimmt Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte sehr ernst und stellt deshalb für jedermann öffentlich zugängliche und vertrauliche Meldewege zur Verfügung. Darüber kann jede Person, gleich ob Mitarbeiter oder externer Dritter, jederzeit tatsächliche oder vermutete Verstöße der Unternehmensgruppe Aschendorff, ihrer Geschäftspartner oder Lieferanten melden. Wir bestärken hier noch einmal ausdrücklich alle Mitarbeiter entsprechende Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung über den bekannt gegebenen Beschwerdeweg zu melden.

8. Monitoring und Berichterstattung

Wir überprüfen die Wirksamkeit aller von uns etablierter Sorgfaltsprozesse regelmäßig, mindestens einmal jährlich, sowie anlassbezogen, um so jederzeit auch zukünftig nachteilige menschenrechtliche oder umweltbezogene Auswirkungen erkennen, verhindern, abstellen oder vermindern zu können.

Die Befassung mit dem Thema Menschenrechte und die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein regelmäßiger und fortdauernder Prozess. Über unsere Verpflichtungen, Aktivitäten und Erklärungen im Zusammenhang mit dieser Grundsatzerklärung kommunizieren und berichten wir im Rahmen unserer Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einmal jährlich auf unserer Internetseite.

9. Nächste Schritte

Die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in unseren betrieblichen Prozessen ist ein bedeutender Grundsatz in der Unternehmensphilosophie der Unternehmensgruppe Aschendorff. Wir können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine adäquate menschen- und umweltrechtliche Lage zumindest entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Dabei wollen wir uns kontinuierlich weiterentwickeln. Deshalb überprüfen wir regelmäßig, wie wir unseren Ansatz im Umgang mit den Menschenrechten in unserem Einflussbereich möglicherweise optimieren und stärken können.

10. Schlussbestimmungen

Diese Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt von der Unternehmensgruppe Aschendorff wurde von der Geschäftsleitung verabschiedet.

Münster, im Juli 2025
Für die gesamte Unternehmensgruppe Aschendorff
Dr. Benedikt Hüffer, Dr. Eduard Hüffer